Geschichte Sachsens by Kroll Frank-Lothar

Geschichte Sachsens by Kroll Frank-Lothar

Autor:Kroll, Frank-Lothar
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783406646058
Herausgeber: C.H.Beck
veröffentlicht: 2014-10-29T04:00:00+00:00


V. Vom Kurfürstentum zum

konstitutionellen Königreich

1. Das «Rétablissement»

Vorbereitung und Verlauf. Das Scheitern der von Kurfürst Friedrich August II. und Premierminister Brühl zu verantwortenden sächsischen Politik in den Krisen und Kriegen der Jahrhundertmitte war von einsichtsvollen Beobachtern schon lange prognostiziert worden. Zu diesen Beobachtern zählten, allen voran, der kursächsische Thronfolger Friedrich Christian (1722–1763) und seine bayerische Gemahlin Maria Antonia (1724–1780). Beide hatten seit Beginn der 1750er Jahre in wachsender Opposition zur korrupten Günstlingswirtschaft der weithin verantwortungslos agierenden Staatsführung gestanden. Besonders der Kurprinz war stark vom eudämonistisch-philanthropischen Regierungsideal der Aufklärung beeinflusst, dem «Glück» und «Wohlfahrt» der «Landeskinder» als Zielvorgaben herrscherlichen Handelns vor Augen standen. Maßgeblich beraten und unterstützt von reformorientierten Freunden und Mitarbeitern, unter denen der bereits von 1724 bis 1741 in kursächsischen Diensten gestandene Leipziger Buchhändlerssohn Thomas von Fritsch (1700–1775) als führender Kopf hervorragte, gelang dem sächsischen Kurprinzen noch während des Krieges 1762 die Einsetzung einer Restaurationskommission, die unter Fritschs Vorsitz Denkschriften entwarf und Reformvorschläge präsentierte und mit alledem die politische Wende für die sich abzeichnende Zeit nach Beendigung des «Brühlschen Systems» vorbereiten half.

Mit Friedrich Christians Amtsantritt 1763 wurden die seit langem geplanten Reformmaßnahmen in Gang gesetzt. Der überraschend schnelle Tod des seit seiner Geburt schwer körperbehinderten neuen Herrschers nach nur 74–tägiger Regierungszeit Ende 1763 war, bei aller damit verbundenen persönlichen Tragik, kaum mehr als ein rasch überwundenes retardierendes Moment, das die Reformpolitik der neuen kursächsischen Staatsführung nicht nachhaltig zu beeinträchtigen vermochte. Unter der einsichtsvollen und konsensorientierten Regentschaft des Prinzen Xaver (1730–1806), der als Bruder des allzufrüh Verstorbenen die Regierungsgeschäfte für dessen noch minderjährigen Sohn und Nachfolger, Kurfürst Friedrich August III. (1750–1827), übernahm, vollzog sich im Verlauf weniger Jahre jene bemerkenswerte Wiederherstellung des zunächst weitgehend am Boden liegenden Staatswesens, die als «Kursächsisches Rétablissement» berechtigte Aufmerksamkeit und verdiente Anerkennung gefunden hat.

Finanzielle Konsolidierung und Reform der Verwaltung. Als vorrangigstes Ziel empfahl sich der neuen Regierung die Bewältigung jener Schuldenkrise, in die das Brühlsche Regiment den Kurstaat hineinmanövriert hatte. 1763 mussten nicht weniger als 65 Prozent der jährlich einlaufenden Staatseinkünfte für den Schuldendienst aufgebracht werden. Zudem hatte der verstorbene Premierminister zwecks Finanzierung seiner Misswirtschaft staatliche Monopole an private Unternehmer und Spekulanten «vermietet» und sogar einzelne Landesteile an auswärtige Gläubigermächte verpfändet. Den dringend erforderlichen Sparmaßnahmen fielen zuallererst die üppig ausgestatteten kulturellen Einrichtungen am Dresdner Hof zum Opfer. Musiker und Schauspieler der kurfürstlich-sächsischen Konzert- und Theatertruppe wurden entlassen, Subventionen für das Opernhaus eingestellt. An die Stelle der unter Brühl üblich gewesenen Verpachtung staatlicher Steuereinkünfte trat erneut deren Verwaltung durch die kurfürstliche Generalakzise. Dadurch konnte nicht nur der drohende Staatsbankrott abgewendet, sondern auch in relativ kurzer Zeit ein Einnahmenüberschuss erzielt werden, sodass der kursächsische Staatshaushalt bereits 1775 vollständig ausgeglichen war. Eine zugleich auf den Weg gebrachte Bündelung der Finanzverwaltung führte 1782, nach Auflösung des Generalakzisekollegiums, zur Installierung einer neuen, effektiver arbeitenden Behörde, die als Geheimes Finanzkollegium (Obersteuerkollegium) hinfort alle dem Landesherrn zustehenden Abgaben einzog und damit als eine unmittelbare Vorläuferinstitution des 1831 eingerichteten Finanzministeriums firmierte.

Die aufgeklärt-absolutistische Grundtendenz des kursächsischen «Rétablissements» offenbarte sich in zahlreichen weiteren Verwaltungsreformen. Schon 1764 wurde die Institution der Amts- und Kreishauptmannschaften reaktiviert, deren Inhaber



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